Gesetzliche Gewährleistung
Als Verkäufer informieren wir Sie mit dem harmonisierten EU-Label über Ihre gesetzlichen Rechte.
Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren. Der folgende Hinweis ist das von der Europäischen Kommission veröffentlichte harmonisierte Label und zeigt, was Sie geltend machen können, bei wem und innerhalb welchen Zeitraums.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. Mehr Infos (Your Europe)